Gesetzlicher Feiertag (Pfingstmontag)

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Wenngleich in einigen Ländern gesetzlicher und in Abhängigkeit des Osterfestes ebenso wie der Pfingstsonntag ein beweglicher Feiertag, so zählt der Pfingstmontag, mit Ausnahme des außerordentlichen römischen Ritus, liturgisch betrachtet nicht mehr zur eigentlichen Osterzeit sondern vielmehr zum Jahreskreis.